Förderrichtlinien
Unsere Fördergrundsätze für Projekte aus der Lern- & Arbeitswelt
Der satzungsgemäße Stiftungszweck verpflichtet die randstad stiftung auf die Förderung von Aktivitäten in den Bereichen Erziehung, Bildung und berufliche Bildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dabei ist stets ein Arbeitsmarktbezug zu beachten, eine inhaltliche Nähe zu den Themenfeldern der Stiftung ist verbindlich.
- Themenfeld Berufswege und Bildungschancen
- Themenfeld Barrierefreie Teilhabe
- Themenfeld Zukunft der Arbeit
Die geförderten Maßnahmen und Projekte können einerseits theoriebasiert sein in Form wissenschaftlicher Arbeit und/oder zum anderen praxisnah beispielsweise als operatives Bildungs- oder Arbeitsmarktprojekt. Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht vorgesehen. Konkretes Anschauungsmaterial zu laufenden und abgeschlossenen Projekten zeigt die Website der Stiftung. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre.
Förderrichtlinien
Diese Richtlinien regeln die Bedingungen und Vorgehensweisen für Förderungen. Mit einer Antragstellung auf Förderung werden die Bestimmungen dieser Richtlinien verbindlich anerkannt.
Was gehört in den Antrag und wie erfolgt die Bewilligung?
Anträge auf Förderung sind schriftlich auf maximal drei DIN A4-Seiten einzureichen. Die detaillierte Projektbeschreibung muss mindestens die folgenden Punkte beinhalten:
- Antragsteller
- Projektziel und Aktivitäten im Einzelnen
- Begründung der Förderwürdigkeit/Projektnutzen
- Zeitplan und Ressourceneinsatz
- Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
Bitte senden Sie uns als Anlage einen Freistellungsbescheid. Fügen Sie dem Antrag ansonsten bitte keine weiteren Anlagen hinzu.
Die Stiftung prüft den Antrag im Hinblick auf Stiftungszweck und die Fördergrundsätze. In ihrer Entscheidung ist die Stiftung frei, Antragsteller werden umgehend informiert. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt durch einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Alle weiteren Zusagen/Mitteilungen sind unverbindlich.
Wie verwende und dokumentiere ich die Mittel?
Mit dem Bewilligungsbescheid wird die Mittelverwendung festgelegt und ein verbindlicher Abrufplan vereinbart, der die Zahlungen der Mittel nach Höhe und Zeitpunkt für die gesamte Laufzeit festschreibt.
Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Mittelverwendung, die durch regelmäßige Verwendungsnachweise zu dokumentieren ist.
Wie oft muss ich Berichte einreichen?
Mindestens einmal jährlich, spätestens bis Mitte Februar sowie innerhalb von 6 Wochen nach Projektabschluss ist der Stiftung der Verwendungsnachweis und ein ausführlicher Projektbericht einzureichen. Der Bericht dokumentiert die erreichten Ergebnisse und stellt den Bezug zu den Projektzielen her.
Die Stiftung kann die Projektergebnisse über ihre Kommunikationskanäle der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Unabhängig davon werden der Stiftung während des Projektverlaufs regelmäßig geeignete Informationen (Bilder und/oder Texte) für eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zugänglich gemacht.
Haftung
Die Stiftung haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die im Projektverlauf entstehen. Antragsteller sind grundsätzlich verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und sicherheitsrelevanten Bestimmungen und Vorgaben.